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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Alternative Gartenkonzepte (nachfolgend „Auftragnehmerin“) gegenüber privaten, gewerblichen und öffentlichen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

2. Vertragsgrundlage

Grundlage des Vertrages sind das Angebot, die Leistungsbeschreibung sowie diese AGB.
Angebote sind 30 Tage gültig.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot.
Änderungen oder zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.

Stundenlohnarbeiten werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

4. Preise und Stundenlohnarbeiten

Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand gemäß vereinbartem Stundensatz.

Die Abrechnung erfolgt je angefangener halber Stunde.

Maschinen, Geräte, Entsorgung, Material und Fremdleistungen werden gesondert berechnet.

5. Rüst- und Fahrtkosten

Für An- und Abfahrt, Fahrzeugvorhaltung, Werkzeugdisposition sowie organisatorische Vorbereitung wird eine Pauschale gemäß Angebot berechnet.

6. Anzahlung und Abschlagszahlungen

Bei Bau- und Gestaltungsleistungen behalten wir uns vor, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 30 % der Auftragssumme zu verlangen.

Die Anzahlung dient der Sicherung von Materialdisposition, Baustellenorganisation und Personalplanung.

Der Ausführungsbeginn erfolgt grundsätzlich erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung.

Bei längerer Ausführungsdauer können Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt gestellt werden.

7. Ausführungsfristen und Witterung

Ausführungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

Bei witterungsbedingter Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung (z. B. Frost, Starkregen, Hitze, Sturm) verlängert sich die Ausführungsfrist entsprechend.

8. Terminverschiebung durch den Auftraggeber

Wird ein verbindlich vereinbarter Ausführungstermin innerhalb von 7 Werktagen vor Ausführungstermin durch den Auftraggeber verschoben oder abgesagt, sind wir berechtigt, eine pauschale Aufwandentschädigung in Höhe von 70,00 € netto für bereits entstandene Dispositions- und Organisationsleistungen zu berechnen.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat sicherzustellen:

  • freie Zufahrt zum Grundstück

  • Zugang zu Wasser und Strom (falls erforderlich)

  • Freihaltung des Arbeitsbereichs

  • Bereitstellung von Leitungsplänen (Strom, Wasser, Gas, Telekommunikation)

Für Schäden an nicht bekannt gegebenen Leitungen wird keine Haftung übernommen.

10. Baustellenregelung und Baustellenorganisation

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Baustelle zum vereinbarten Ausführungstermin frei zugänglich und arbeitsbereit ist. Hierzu gehören insbesondere:

  • uneingeschränkte Zufahrtsmöglichkeit für Fahrzeuge und Maschinen

  • Freiräumung der Arbeitsflächen

  • Bereitstellung von Wasser- und Stromanschlüssen, sofern erforderlich

  • Absicherung von Haustieren, beweglichen Gegenständen und empfindlichen Bereichen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Dauer der Bauausführung Materialien, Maschinen und Geräte auf der Baustelle zwischenzulagern, sofern dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

Für Beschädigungen an nicht ausreichend geschützten oder nicht geräumten Bereichen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

Sollte es durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände (z. B. fehlende Baufreiheit, versperrte Zufahrt, nicht bereitgestellte Anschlüsse) zu Verzögerungen kommen, sind hierdurch entstehende Wartezeiten und Mehraufwendungen gesondert zu vergüten.

 

11. Boden- und Untergrundverhältnisse

Nicht erkennbare oder vom Auftraggeber nicht mitgeteilte Boden- und Untergrundverhältnisse (z. B. Altlasten, Fundamentreste, Fremdkörper) berechtigen zur Anpassung des Leistungsumfangs und der Vergütung.

12. Materialpreisänderungen

Sollten sich nach Vertragsschluss unvorhersehbare Materialpreissteigerungen von mehr als 10 % ergeben, behalten wir uns eine entsprechende Anpassung des Angebotspreises vor.

13. Preisanpassung bei Dauerschuldverhältnissen

Bei laufenden Vertragsverhältnissen, insbesondere Dauerpflege- oder wiederkehrenden Leistungen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die vereinbarten Vergütungssätze anzupassen, sofern sich nach Vertragsschluss wesentliche Kostenfaktoren verändern. Hierzu zählen insbesondere Lohnkosten, gesetzliche Abgaben, Entsorgungsgebühren, Materialpreise, Energie- und Kraftstoffkosten.

Eine Preisanpassung erfolgt nur in dem Umfang, in dem sich die genannten Kosten nachweislich erhöhen, und frühestens drei Monate nach Vertragsschluss. Die Anpassung wird dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.

Dem Auftraggeber steht im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Anpassung zu.

14. Abnahme

Die Leistung gilt als abgenommen, wenn sie fertiggestellt ist und der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Werktagen wesentliche Mängel schriftlich rügt.

15. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

Für Pflanzen wird keine Anwuchsgarantie übernommen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart oder ein Pflegevertrag abgeschlossen wurde.

Keine Gewährleistung besteht bei unsachgemäßer Pflege oder Eingriffen Dritter.

16. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

17. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

Bei ausbleibender Zahlung behalten wir uns vor, weitere Leistungen auszusetzen.

18. Haftung

Wir haften nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

19. Datenschutz

Es gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß unserer Datenschutzerklärung.

20. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz unseres Unternehmens.

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