Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB – Alternative Gartenkonzepte (Entwurf, strukturiert)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Alternative Gartenkonzepte (nachfolgend „Auftragnehmerin“) gegenüber privaten, gewerblichen und öffentlichen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsgrundlagen / Leistungsumfang
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Grundlage des Vertrags sind in dieser Reihenfolge:
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Angebot / Leistungsverzeichnis (LV)
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Leistungsbeschreibung / Auftragsbestätigung
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ggf. Besichtigungsprotokolle, Pläne, Fotos
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diese AGB
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Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus den vereinbarten Unterlagen. Leistungen, die nicht ausdrücklich enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen/Nachträge und werden gesondert berechnet.
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Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik sowie – sofern passend zum Auftrag – nach einschlägigen Regelwerken (z. B. DIN, FLL, ZTV). Dies gilt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
3. Preise / Abrechnung
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Alle Preise verstehen sich in Euro. Sofern nicht anders angegeben, erfolgt die Abrechnung:
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als Pauschalpreis, oder
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nach Stunden-/Tagessätzen zzgl. Material und Entsorgung.
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Zusätzlicher Aufwand aufgrund nicht erkennbarer Gegebenheiten (z. B. verdeckte Hindernisse, schwieriger Zugang, ungeplante Sicherungsmaßnahmen) wird als Nachtrag abgerechnet.
4. Termine / Ausführung / Witterung
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Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
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Vegetationsstand, Witterung, Sicherheitsanforderungen, Schutzzeiten sowie Materialverfügbarkeit können Terminverschiebungen erforderlich machen.
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Bei nicht sicheren Bedingungen (z. B. Sturm, Vereisung, akute Gefährdung) ist die Auftragnehmerin berechtigt, Arbeiten zu verschieben oder zu unterbrechen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
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die Arbeitsbereiche frei zugänglich sind (Zugänge/Tore/Schlüssel),
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erforderliche Genehmigungen und Zustimmungen vorliegen (z. B. Fällgenehmigungen),
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Leitungen/Einbauten (Strom, Wasser, Zisterne, Drainage, Kabel) bekannt sind bzw. markiert werden,
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bei Bedarf Wasser-/Stromanschluss bereitgestellt wird (sofern vereinbart oder erforderlich).
Entstehende Mehrkosten durch fehlende Mitwirkung trägt der Auftraggeber.
6. Abnahme
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Nach Fertigstellung erfolgt die Abnahme in der Regel gemeinsam vor Ort.
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Wird keine Abnahme durchgeführt, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Leistung nutzt oder nicht innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige wesentliche Mängel schriftlich rügt.
7. Gewährleistung / Verjährungsfristen (BGB oder VOB/B)
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Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
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Für öffentliche Auftraggeber und gewerbliche Auftraggeber gilt:
Sofern die VOB/B wirksam vereinbart und Vertragsbestandteil ist (regelmäßig bei öffentlichen Ausschreibungen), richten sich Abnahme, Nachtragswesen und Gewährleistung nach der VOB/B. -
Für Privatkund*innen gilt:
Sofern die VOB/B nicht wirksam vereinbart wurde, richtet sich die Gewährleistung nach den Vorschriften des BGB. -
Hinweis zu FLL-Richtlinien:
FLL-Regelwerke beschreiben fachliche Standards und Ausführungsqualität. Sie ersetzen nicht die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, können aber als anerkannte Regel der Technik zur Bewertung der Ausführung herangezogen werden. -
Gilt immer, sofern nicht anders schriftlich vereinbart:
Bei Leistungen mit lebendem Material (z. B. Pflanzungen, Rasenansaat) sind Standort, Witterung und Pflege maßgeblich. Eine dauerhafte Entwicklung kann eine gesondert beauftragte Fertigstellungs- bzw. Entwicklungspflege erfordern.
8. Besonderheiten bei Pflanzen / Naturmaterialien
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Pflanzen sind Naturprodukte. Abweichungen in Größe, Erscheinungsbild oder saisonaler Ausprägung sind naturbedingt möglich.
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Anwuchserfolg hängt wesentlich von Standort, Witterung und Pflege ab. Für Schäden durch Trockenheit, Frost, Wildverbiss, Schädlingsdruck oder unterlassene Pflege wird keine Haftung übernommen, soweit kein Ausführungsfehler der Auftragnehmerin nachweisbar ist.
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Gleichwertige Sorten-/Materialänderungen aufgrund Lieferengpässen erfolgen nur nach Rücksprache oder fachlich gleichwertig.
9. Haftung / Haftungsausschlüsse
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Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
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Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
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Keine Haftung besteht insbesondere für:
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Schäden durch nicht gemeldete/verdeckt liegende Leitungen oder Einbauten,
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Schäden durch fehlerhafte oder fehlende Genehmigungen/Anordnungen des Auftraggebers,
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Folgeschäden aus nicht befolgten Pflege- und Nutzungshinweisen.
10. Sicherheitsvorgaben (Baumpflege / Gefahrenarbeiten)
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Bei Arbeiten mit erhöhtem Risiko (z. B. Fällungen, Seilklettertechnik, Sondermaßnahmen) sind Absperrungen und Sicherheitsabstände einzuhalten.
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Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass sich während der Ausführung keine unbefugten Personen (insbesondere Kinder) oder Tiere im Gefahrenbereich aufhalten.
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Erforderliche Sicherungsmaßnahmen (z. B. Absperrung, Koordination, zusätzliche Arbeitskräfte) können Bestandteil des Angebots sein oder als Nachtrag anfallen.
11. Entsorgung / Verwertung
Anfallendes Material (z. B. Grünschnitt, Holz, Bodenaushub) wird gemäß Vereinbarung abtransportiert und fachgerecht entsorgt bzw. verwertet. Sofern keine Entsorgung vereinbart ist, verbleibt das Material am Einsatzort.
12. Zahlungsbedingungen
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Rechnungen sind – sofern nicht abweichend vereinbart – innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
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Abschlagszahlungen können bei größeren Projekten vereinbart werden.
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Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen sowie Mahnkosten zu berechnen.
13. Eigentumsvorbehalt
Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Auftragnehmerin.
14. Widerruf (nur Verbraucher)
Sofern der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder per Fernkommunikationsmittel geschlossen wurde, gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte. Auf Wunsch kann der Auftraggeber den vorzeitigen Leistungsbeginn schriftlich anfordern; daraus können gesetzliche Folgen für das Widerrufsrecht entstehen.
15. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Angebots- und Auftragsabwicklung verarbeitet.
16. Schlussbestimmungen
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Es gilt deutsches Recht.
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Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der Auftragnehmerin.


